Container-Havarie der „MSC Zoe“

Umweltverbände fordern verbindliche Regelungen für Hauptschifffahrtsrouten entlang des Wattenmeeres

Ikea-Möbel, Badelatschen und bunte Plastik-Einhörner: Meeresmüll, der sich aus den 270 über Bord gegangenen MSC Zoe-Containern derzeit auf die Strände niederländischer Wattenmeerinseln ergießt. Wenig spaßig sind die möglichen Folgen für die Umwelt auch durch das Gefahrgut Benzoylperoxid, das Teil der am Neujahrstag verlorenen Fracht war.  

„Wir benötigen verbindliche Regelungen für die Hauptschifffahrtsrouten entlang des Wattenmeeres, das seit 2002 international als besonders empfindliches Meeresgebiet (PSSA) anerkannt ist“, fordert Harald Förster, Geschäftsführer der Schutzstation Wattenmeer. Nur so könne das seit Jahrzehnten bekannte, aber nun in seiner Dimension deutlich werdende Risiko der Containerverluste eingedämmt werden. Zur Zeit sind Container- und Gefahrgutschiffe bei jeder Wetterlage auf diesen Routen unterwegs.  „Ab Windstärke 10 muss es entlang des PSSA Wattenmeer ein Fahrverbot für solche Schiffe geben“, sagt Förster. Zudem sollte die An-Deck-Stapelhöhe der Container im Bereich des PSSA Wattenmeer auf sechs Reihen begrenzt werden. 

Aufwändig gestaltet sich die bisher vergebliche Suche mit Hubschraubern, Schiffen und Sonar nach den drei Containern mit dem giftigen Dibenzoylperoxid. Die Reederei hat hierzu eine Spezialfirma beauftragt. „Gefahrgut-Container sollten standardmäßig mit Peilsendern markiert werden“, fordert der Schutzstation-Geschäftsführer. Nur so könnten sie schnell geortet werden, bevor sie sinken oder sich ihre giftige Fracht an den Stränden verteilt. 

 „Letztlich müssen Reedereien für alle Folgen haftbar gemacht werden, die sich aus dem Gütertransport über das Meer ergeben“, sagt Förster. Hierzu gehöre auch die verbindliche weltweite Einführung einer Schiffsversicherung, die unbegrenzt für die Folgen von Ladungsverlusten aufkommt.

Stichwort: Umgang mit angeschwemmten Strandgut

Es ist über einen längeren Zeitraum an deutschen und niederländischen Wattenmeer-Stränden mit Treibgut aus den Containern der MSC Zoe zu rechnen. In den Niederlanden dürfen angespülte Gegenstände mitgenommen werden, in Deutschland verbietet es das BGB. Fundsachen mit einem Wert von mehr als zehn Euro dürfen hier nicht behalten und müssen den Behörden gemeldet oder übergeben werden. 

Besondere Vorsicht bei Behältnissen mit unbekanntem Inhalt: Drei Container mit Dibenzoylperoxid sind über Bord gegangen. Das weißliche Pulver ist vermutlich in Plastiksäcken verpackt. Es wirkt ätzend auf die Haut und ist unter bestimmten Umständen sogar explosiv. Funde nicht anfassen und umgehend der Wasserschutzpolizei, örtlichen Gemeinden oder Naturschutzstationen melden.

Schuhschwemme von der MSC Zoe auf der niederländischen Insel Ameland Copyright: Johan Krol
Stuhlsitz am Ameländer Strand Copyright: Johan Krol
Alufelgen mit Reifen wurden auf Schiermonnikoog angeschwemmt. Angespülte Gegenstände dürfen in den Niederlanden mitgenommen werden. Foto: Sven Koschinski