Helfen Sie mit, das Wattenmeer zu erhalten: Werden Sie Wattenmeer-Stifter

Der Nationalpark Wattenmeer ist einer der letzten großräumigen Naturlandschaften Europas.
Helfen Sie mit, dass Schweinswale wieder zu einem vertrauten Anblick im Wattenmeer werden und nachfolgende Generationen Fischschwärme nicht nur aus dem Aquarium kennen. Geben Sie Kindern und Jugendlichen eine Chance, eine intakte Nordseenatur mit allen Sinnen zu erfahren.

Stiften

Mit Ihrer Zustiftung setzen Sie ein Zeichen, denn sie erhöhen mit Ihrem Beitrag das Stiftungsvermögen, dessen Erträge den Schutzprojekten uneingeschränkt zugute kommen. Über 350 Stifterinnen und Stifter haben sich bereits an der STIFTUNG Schutzstation Wattenmeer beteiligt, deren Stiftungskapital dauerhaft in seinem Wert erhalten bleibt. Mit einem Betrag ab 500,- Euro können auch Sie Stifter werden und mithelfen, für den Erhalt des Weltnaturerbes Wattenmeer eine nachhaltige, finanzielle Basis zu schaffen.

Treuhandstiftung

Sie können unter dem Dach der STIFTUNG Schutzstation Wattenmeer auch Ihre eigene Treuhandstiftung errichten, um ein Naturschutzprojekt, das Ihnen im Wattenmeer besonders wichtig ist, langfristig zu fördern. Die STIFTUNG Schutzstation Wattenmeer übernimmt die Verwaltung Ihrer Treuhandstiftung für Sie unentgeldlich.

Spenden

Sie können die Stiftung und ihre Förderprojekte auch gerne mit einer Spende unterstützen. Wir freuen uns über jeden Beitrag.

Steuerliche Vorteile

Stifter können bis zu einer Million Euro als Sonderausgabe steuermindernd geltend machen, wenn sie diesen Betrag einmalig oder über zehn Jahre verteilt in das Grundstockvermögen einer Stiftung einbringen. Zusätzlich können sie jedes Jahr Spenden bis zur Höhe von 20 Prozent Ihres Einkommens als Sonderausgabe steuermindernd geltend machen.

Gemeinnützige Stiftungen wie auch die STIFTUNG Schutzstation Wattenmeer oder Ihre eigene Treuhandstiftung unter dem Dach der Wattenmeerstiftung sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Wenn Sie der Stiftung ein Vermächtnis, ein Erbe oder eine Schenkung geben wollen, wird dieses Vermögen vollständig für den Schutz des Wattenmeers eingesetzt. Auch als Hinterbliebener können Sie Ihr Erbe ganz oder teilweise einer gemeinnützigen Stiftung innerhalb von zwei Jahren erbschaftssteuerfrei zuwenden.

Stiftung Schutzstation Wattenmeer

Die Stiftung Schutzstation Wattenmeer ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Husum. Sie wurde am 20.03.2009 vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein genehmigt und unter der Nr.1529279163 vom Finanzamt Flensburg als gemeinnützig anerkannt.

Weitere Informationen zu Zielen und Aufgaben der Stiftung Schutzstation Wattenmeer entnehmen Sie bitte unserer Satzung.

Natürlich stehen wir Ihnen gern auch persönlich bei Fragen zur Verfügung.

Sie erreichen uns hier.

IBAN: DE14 2175 0000 0106 1762 66 
BIC: NOLADE21NOS

Konto-Nr.: 106 176 266
BLZ: 217 500 00
Nord-Ostsee Sparkasse

Online stiften und spenden

Sie können auch direkt online per Einzugsermächtigung stiften und spenden.

Bitte klicken Sie hier.